Praktisches

Praktisches
In einem ersten Schritt versuchen wir, die Grundthematik Ihrer Situation zu erfassen. Daraus ergibt sich, welches Therapieangebot wir für Sie auswählen.

Läßt sich Ihr Leidensdruck einer krankheitswertigen Störung zuordnen, dann sind Sie berechtigt, von Ihrer Krankenkasse die Therapiekosten finanziert oder teilweise rückerstattet zu bekommen.

Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich.
Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter www.psychotherapie-wien.at (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.




Für eine Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch sprechen Sie bitte aufs Tonband. Sie werden zurück gerufen.

Tel.: 01 / 920 34 63

für Anfragen per e-mail: monika.ferdiny@icloud.com

Die Praxis am Stadtplan

Praktisches (zuletzt geändert am 2016-08-29 16:39:24 durch adm)