||{{attachment:lejo.png}} ||{{attachment:linie.png}} ||<)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <)>> <)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keine Verträge abgeschlossen. <)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <)>> <)>> Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter [[http://www.psychotherapie-wien.at]] (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <)>> <)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden , sparen Sie sich einen Weg , wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen . <)>> Sie können aber auch direkt , ohne Zuweisung von einem Arzt , in ein Erstgespräch kommen. [[Praktisches|<)>>||