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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. |
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Die Krankenkassen erstatten 21.80 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. |
Praktisches1 (zuletzt geändert am 2015-11-10 08:02:20 durch adm)