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Unterschiede zwischen den Revisionen 8 und 31 (über 23 Versionen hinweg)
Revision 8 vom 2008-11-24 21:56:59
Größe: 1290
Kommentar:
Revision 31 vom 2018-12-17 17:56:39
Größe: 1536
Autor: adm
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||<tablewidth="100%">{{attachment:lejo.png}} ||<width="10px">{{attachment:linie.png}} ||<width="400px"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. {{attachment:wx1.png}} [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>>|| ||<tablewidth="100%" tableheight="470px" style="vertical-align:bottom"> {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg}} <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> ||<width="10px"> ||<width="900px" style="vertical-align:bottom"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>><<HTML(<p style="text-align: right;">)>> [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>> ||

http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg



Die Krankenkassen erstatten 28,00 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich.

Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten.
Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter www.psychotherapie-wien.at (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen.
Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.




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Praktisches1 (zuletzt geändert am 2018-12-17 17:56:39 durch adm)