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Unterschiede zwischen den Revisionen 6 und 30 (über 24 Versionen hinweg)
Revision 6 vom 2008-11-15 08:32:52
Größe: 1235
Autor: anad
Kommentar:
Revision 30 vom 2015-11-18 15:55:42
Größe: 1536
Autor: adm
Kommentar:
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||<tablewidth="100%">{{attachment:lejo.png}} ||<width="10px">{{attachment:linie.png}} ||<width="400px"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keine Verträge abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Welche Kassen gerade Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<br>)>> [[http://www.psychotherapie-wien.at]] (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. {{attachment:wx1.png}} [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>>|| ||<tablewidth="100%" tableheight="470px" style="vertical-align:bottom"> {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg}} <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> ||<width="10px"> ||<width="900px" style="vertical-align:bottom"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at  " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.   <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>><<HTML(<p style="text-align: right;">)>> [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>> ||

http://www.psychotherapie-ferdiny.at/ferd_static/59.jpg



Die Krankenkassen erstatten 21.80 € (die BVA 40,-) pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich.

Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten.
Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter www.psychotherapie-wien.at (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen.
Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.




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Praktisches1 (zuletzt geändert am 2018-12-17 17:56:39 durch adm)