• Editieren
  • Anzeigen
  • DifferenzAnzeige
  • Info
  • Abonnieren
  • Rohform
  • Druckansicht
Unterschiede zwischen den Revisionen 12 und 23 (über 11 Versionen hinweg)
Revision 12 vom 2009-01-14 14:16:34
Größe: 1377
Autor: anad
Kommentar:
Revision 23 vom 2015-09-17 19:30:01
Größe: 1535
Autor: localhost
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:
||<tablewidth="100%">{{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/images/lejo.png}} ||<width="10px">{{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/images/linie.png}} ||<width="420px"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (ausgedehnt auch auf andere Bundesländer sowie Sozialhilfe-Empfänger) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen. {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/images/wx1.png}} [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>>|| ||<tablewidth="100%"><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> {{http://www.psychotherapie-ferdiny.at/images/59.png}} ||<width="10px"> ||<width="900px" style="vertical-align:top"><<HTML(<p style="text-align: left;">)>>Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich. <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen. <<HTML(<br>)>> Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten. <<HTML(<br>)>> Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter <<HTML(<a href="http://www.psychotherapie-wien.at " target="_blank">www.psychotherapie-wien.at</a>)>> (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer) <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>>Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen. <<HTML(<br>)>> Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.  <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>> <<HTML(<br>)>><<HTML(<br>)>><<HTML(<p style="text-align: right;">)>> [[Praktisches|<<zurück]]<<HTML(</p>)>> ||




http://www.psychotherapie-ferdiny.at/images/59.png

Die Krankenkassen erstatten 21.80 € pro Therapiesitzung, solange sie die Behandlung der krankheitswertigen Störung als sinnvoll erachten. Die jeweilige Bewilligungdauer ist unterschiedlich.

Die Krankenkassen haben mit den Psychotherapeuten noch keinen Gesamtvertrag abgeschlossen.
Über eine kassentherapeutische Vereinigung, der ich angehöre, gibt es aber die Möglichkeit, einem kleineren Kontingent von Patienten kostenlose Therapie (Sachleistungsprinzip wie beim Kassenarzt) anzubieten.
Welche Kassen hierfür Neuzugänge anbieten sehen Sie unter www.psychotherapie-wien.at (Gültigkeit auch für Gebietskrankenkassen andere Bundesländer)

Wenn Sie von einem Arzt in Psychotherapie empfohlen werden, sparen Sie sich einen Weg, wenn Sie sich gleich einen Zuweisungsschein geben lassen.
Sie können aber auch direkt, ohne Zuweisung von einem Arzt, in ein Erstgespräch kommen.










<<zurück

Praktisches1 (zuletzt geändert am 2018-12-17 17:56:39 durch adm)